Steuerfreie Mitarbeiter Gutscheine
Der studioK Mode-Gutschein als steuerfreier Sachbezug
Eine effektivere Investition gibt es nicht - Ausstrahlung und Wertschätzung inklusive
Mit dem steuerfreien studioK Wertgutschein können Sie Ihre Mitarbeiter belohnen ohne dafür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Schenken Sie Ihren Mitarbeitern einen Wertgutschein von bis zu 44€ je Monat innerhalb der Steuerfreigrenze als Sachbezug (nach § 8 ESTG). Wir erstellen Ihnen kostenfrei eine Rechnung und stellen Ihnen die Gutscheine wunschgerecht zu.
studioK Gutschein
an Mitarbeiter als
Motivation und Anerkennung
Wir setzen eins drauf und
runden per Rabatt auf
50€ auf!
Steigern Sie Ihre
Arbeitgeberattraktivität und erhöhen
Sie die Mitarbeitermotivation
Einsparung der Lohnnebenkosten
das sind bis zu 648 Euro
pro Mitarbeiter/Jahr
Rechtliche Rahmenbedingungen
Keine Barauszahlung möglich
Sachbezüge sind Lohnnebenleistungen, die nicht in Bar ausgezahlt werden dürfen. Gutscheine und Gutscheinkarten gelten als Sachbezug. Sie sind steuer- und sozialabgabenfrei – bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter (nach § 8 ESTG).
Nutzung der Gutscheine
Müssen die Gutschein im gleichen Monat eingelöst werden?
Es ist nicht entscheidend zu welchem Zeitpunkt der Begünstigte den Sachbezug tatsächlich zum Konsum verwendet, sondern wann dieser gewährt wird. Der Arbeitnehmer darf die Gutscheine also auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben oder gebündelt. Auf der sicheren Seite bleibt, wer bezüglich Zeitpunkt der Einlösung einen Zeitrahmen von einem Jahr vorgibt.
Geldbeträge sind nicht erlaubt
Steuerfreier Sachbezug nur als Gutschein
Um die bis zu 44 € komplett steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen zu können, muss es sich um eine Sachzuwendung handeln. Der Betrag darf nicht bar ausgezahlt werden und auch nicht ein Restbetrag des Gutscheins.
Wie oft darf der 44€ Gutschein ausgestellt werden?
1x pro Monat / Mitarbeiter
Sie dürfen Ihren Arbeitnehmer/innen den studioK Shopping-Gutschein jeden Monat ausstellen, solange der Einzelwert nicht die Sachbezugsfreigrenze von 44€ übersteigt. Ihr Arbeitnehmer/in darf pro Monat nur einen Sachbezug erhalten.